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Frank Werner zum Stübgen-Interview in Großthiemig

Datum: 05.03.2008
Rubrik: Archiv

Landkreis Elbe-Elster
Als Reaktion auf einige Interview-Passagen mit dem CDU- Bundestagsabgeordneten Michael Stübgen in der vergangenen Woche erreichte uns eine Pressemitteilung des CDU-Landtagsabgeordneten Frank Werner. Dieser teilt bezugnehmend auf das ElsterTV-Interview mit Michael Stübgen in Großthiemig mit: 
>>Nach meinem Kenntnisstand waren weder CDU-Ortsvorsitzende noch Kreistagsabgeordnete zu diesem Termin eingeladen. Herr Stübgen bringt zum Ausdruck, „dass relativ wenig Kreistagsabgeordnete dabei sind“. Tatsache ist, dass keine Kreistagsabgeordneten bei der Veranstaltung zugegen waren.
Ich selbst hatte weder als Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion noch als Landtagsabgeordneter und ebenso wenig als Vorsitzender eines CDU-Ortsverbandes eine Einladung erhalten und somit keine Kenntnis von dem Besuch in Großthiemig. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass Kreistagsabgeordnete ehrenamtlich tätig sind und somit tagsüber nicht immer frei über ihre Zeit verfügen können.
Allerdings gibt es Mitglieder in der Kreistagsfraktion, die es aufgrund ihrer beruflichen Situation mitunter ermöglichen können, an solchen Terminen teilzunehmen. Einige Kreistagskollegen sind Rentner oder arbeitslos und hätten durchaus die Möglichkeit und mit Sicherheit auch das Interesse, sich an derartigen Veranstaltungen zu beteiligen. Dies betrifft u.a. die beiden CDU-Kreistagsabgeordneten aus dem Schradenland. Der Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Schradenland, Sebastian Rick, hatte ebenso keine Einladung erhalten. Er hatte zufällig davon erfahren und war deshalb bei dem Termin dabei. Des weiteren wird durch Herrn Stübgen der Eindruck erweckt, Thomas Höntsch und Rainer Genilke seien Kreistagsabgeordnete. Beide gehören jedoch nicht dem Kreistag an.<<
Des weiteren kritisiert Werner Aussagen Stübgens zum Besuch in der Polizeiwache Elsterwerda: >>Die Redewendung „der interessanterweise dabei war“ lässt den Schluss zu, dass das Beisein eines Vertreters des Innenministeriums bei einem Besuch einer Polizeiwache von Herrn Stübgen offensichtlich als unüblich angesehen wird und von ihm wohl nicht gewünscht ist. Es ist jedoch gängige Praxis, dass bei Besuchen von Behörden durch Abgeordnete das jeweils zuständige Ministerium entscheidet, ob es einen Vertreter dazu entsendet. Obwohl Mitglieder gesetzgebender Körperschaften, also Landtag, Bundestag oder Europaparlament bis auf wenige Einschränkungen, z.B. im Wahlkampf, jederzeit Zugang zu allen Behörden haben, sind diese Besuche gleichwohl dem zuständigen Ministerium anzuzeigen. Herr Stübgen hat weder die Leiterin des Polizeischutzbereiches noch das Innenministerium von seiner Absicht, die Wache zu besuchen, in Kenntnis gesetzt. Die Leiterin des Schutzbereiches hat es nur über Umwege erfahren und danach das Innenministerium pflichtgemäß davon unterrichtet. Deshalb war ein Vertreter des Innenministeriums anwesend.<<
Soweit der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Werner zu Äußerungen des CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Stübgen in einem ElsterTV-Interview in Großthiemig. 

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