Bad Liebenwerda
Der Gewässerunterhaltungsverband Kremnitz-Neugraben Wiederau führt jährlich einmal im Frühjahr eine Gewässerschau durch. Grundlage dafür ist der §44 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Das Ziel der Gewässerschauen ist die Feststellung des Zustandes der vom Verband zu betreuenden Anlagen, Gewässer und Grundstücke. Die Gewässerschauen sind öffentlich und für jeden interessierten Bürger zugänglich.
Begonnen wurde in diesem Jahr mit der Begutachtung der Gewässer in Bereich der Kurstadt. Der Schauführer der Stadt Bad Liebenwerda, Bernd-Jürgen Fritsch eröffnete die Veranstaltung im Rathaus der Kurstadt. An der rund einstündigen Besprechung nahmen neben einigen Landwirten auch eine Abordnung der Gemeinde Zobersdorf, sowie dessen Ortsbürgermeister Scharnhorst Knobloch teil. Die Zobersdorfer interessierte vor allem eine Lösung des Biber-Problems. Seit Jahren staut ein Biberdamm etwa 200 m unterhalb der Straße Zobersdorf-Prieschka im Binnengraben befindliches Wasser zurück, was teilweise Vernässungen an Zobersdorfer Wohngrundstücken verursacht. Während einer Begehung mit dem Umweltamt des Landkreises konnte hier bereits provisorisch Abhilfe geschaffen werden.
Im Anschluß fanden die Besichtigungen vor Ort statt. Begutachtet wurden vor allem die Stauanlagen im Kreuzungsbauwerk Liebenwerdaer Binnengraben, sowie der Angergraben bei Zobersdorf und das Einzugsgebiet des Röderlandgrabens von Kosilenzien bis nach Lausitz.
Übereinstimmend konnte am Ende festgestellt werden, dass durch das umsichtige und rechtzeitige Reagieren immer wieder größere Beschädigungen weitestgehend abgewendet werden konnten. Insbesondere durch den Schöpfwerksbetrieb in Wahrenbrück und Uebigau war ein deutliches Absinken des Wasserstandes in den Einzugsgebieten zu erkennen.
Die in den vergangenen Jahren unterlassenen Grundberäumungen müssen perspektivisch allerdings wieder forciert werden, um starken Niederschlagsereignissen künftig noch besser begegnen zu können, so die einhellige Meinung der Teilnehmer. Diese Entschlammungsmaßnahmen müssen allerdings mit dem Umweltamt des Landkreises abgestimmt werden und sind von dieser zu genehmigen. Anvisiert für die Aktion ist der Zeitraum zwischen August und November.
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